14.06.2026

Stoppt die Abschiebung von Dmitry Bagrash!

Ich verstehe nicht, was mit Deutschland passiert, oder genauer gesagt mit seiner Justiz. Es entsteht der Eindruck, als lebten das Auswärtige Amt und die Richter auf einem anderen Planeten. Oder aber die Korruption blüht dort in voller Pracht.

Gestern bin ich auf folgende Meldung gestoßen:

Oberstes Gericht Berlins erlaubt die Abschiebung russischer Wehrpflichtiger

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die bloße Aussicht auf die Ableistung des Wehrdienstes in Russland keinen Anspruch auf zusätzlichen Schutz vor einer Abschiebung aus Deutschland begründet, berichtet die DW. Das Gericht hob damit eine Entscheidung der Vorinstanz auf, die im Dezember 2023 einem russischen Staatsangehörigen des Jahrgangs 2004 Schutz gewährt hatte. Der junge Mann bat darum, seinen Namen nicht öffentlich zu nennen. Verständlicherweise.

Das erstinstanzliche Gericht war davon ausgegangen, dass der junge Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit gezwungen werden könnte, einen Militärvertrag zu unterschreiben. Als Vertragssoldat hätte für ihn das Risiko bestanden, in den Krieg gegen die Ukraine geschickt zu werden. Daraus ergab sich die Gefahr des Todes oder der Zwang, Handlungen zu begehen, die gegen das Völkerrecht verstoßen.

Das Oberverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und erklärte, die Annahme einer wahrscheinlichen Nötigung zum Vertragsdienst sei nicht ausreichend belegt.

Als Wehrpflichtiger sei der Kläger nicht dem Risiko ausgesetzt, in die Ukraine geschickt zu werden. Auch der einjährige Wehrdienst an sich begründe keine Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung. Daher bestehe kein Grund für ein Abschiebungsverbot. Das Gericht entschied zudem, dass gegen das Urteil kein Rechtsmittel zulässig ist.


In Deutschland wird subsidiärer Schutz Personen gewährt, die bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt wären, ohne die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling zu erfüllen. Gründe für einen solchen Schutz sind insbesondere die Gefahr der Todesstrafe, von Folter oder eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben infolge eines bewaffneten Konflikts.

Mit anderen Worten: Das höchste Gericht sieht offenbar nicht, dass die russischen Verluste längst die Millionengrenze überschritten haben und inzwischen praktisch jeder als Kanonenfutter eingesetzt wird. Auch Wehrpflichtige, und zwar in erster Linie sie. Ich habe dafür wiederholt Beispiele angeführt.

 

Bis heute scheint sich in Deutschland niemand dafür zu interessieren, dass Wehrpflichtige in Russland oft schon im dritten Monat ihres Dienstes unter Druck gesetzt werden, Verträge zu unterschreiben und anschließend an die Front geschickt werden.

Dabei sollte man bedenken, dass die jungen Männer, die vor dem Krieg geflohen sind, in der Regel gebildet sind, mindestens die Schule abgeschlossen haben und sich meist schnell in die europäische Gesellschaft integrieren. Ich kann die einzelnen Fälle nicht beurteilen, aber diese Menschen können unserer Gesellschaft durchaus etwas geben.

In jedem Fall widerspricht sich das Gericht selbst. Denn in Deutschland wird subsidiärer Schutz gerade denjenigen gewährt, die bei einer Rückkehr ernsthaften Gefahren ausgesetzt wären, ohne die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung zu erfüllen. Als Gründe gelten die Gefahr der Todesstrafe, Folter oder eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben infolge eines bewaffneten Konflikts.

In Russland werden inzwischen Menschen wegen Likes und Reposts in sozialen Netzwerken zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Was ist dann erst mit denjenigen, die aus einem NATO-Staat nach Russland zurückgeführt werden? Sie müssen mit Folter, Gefängnis und einer ernsthaften Gefahr für Leib und Leben rechnen.

Offenbar ist es einfacher, Somalier oder schlecht ausgebildete Migranten aus afrikanischen Staaten im Land zu behalten, von denen manche bei jeder Gelegenheit Geschäfte plündern oder Straftaten begehen, als gut integrierte junge Menschen, die keinen Krieg wollen.

Und das ist nicht nur ein deutsches Problem. In vielen europäischen Ländern stehen inzwischen Hunderte solcher jungen Männer vor der Abschiebung, obwohl sie lediglich nicht für Putins Krieg sterben wollen.

Ich beginne bewusst mit dem Thema der Abschiebung junger Wehrpflichtiger. Denn einen alten jüdischen Mann abzuschieben, der bereits in den 1990er Jahren in Deutschland Asyl beantragt hat, wäre gewissermaßen die Kirsche auf der Torte. Zumal einen Menschen, der von Deutschland immer wieder gefordert hat, die Ukraine unverzüglich mit Waffen zu unterstützen.

Deshalb komme ich heute auf dieses Thema zurück.

Nach der Veröffentlichungmeiner Sendung über diesen Mann und über das aus meiner Sicht skandalöse und gefälschte Gerichtsurteil habe ich zahlreiche Zuschriften von Zuschauern und Lesern erhalten. Die meisten können schlicht nicht glauben, dass so etwas in Deutschland möglich sein soll.

Viele Menschen glauben nicht, dass die viel gepriesene deutsche Justiz dem Kreml derart entgegenkommen könnte.

Nun gut, schauen wir uns gemeinsam an, worin eigentlich die Straftat von Dmitry Bagrash bestehen soll.

Im Folgenden zitiere ich einen Auszug aus dem Abschiebungsverfahren von Dmitry Bagrash, bereits ins Russische übersetzt. Beginnen wir am Ende:

Achten Sie auf die Formulierung des Urteils: versuchter Mord in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge. Ja, genau so. Es handelt sich um ein offizielles Dokument.

Jeder unvoreingenommene Leser würde sagen: Einen Mörder muss man nicht verteidigen 

Aber Moment. Wen hat er getötet? Niemanden. Auf wen hat er einen Mordversuch begangen? Auf niemanden. Was hat er angezündet oder anzünden wollen? Gar nichts.

Woher stammen dann diese Formulierungen?

Lassen wir den konkreten Fall einen Moment beiseite und überlegen wir allgemein, wie Straftaten im Recht eines beliebigen Staates eingeordnet werden. Wenn jemand Ihnen die Geldbörse aus der Tasche zieht, ist das eine konkrete Handlung und wird als Diebstahl qualifiziert. Wenn jemand Ihnen dieselbe Tasche gewaltsam entreißt, handelt es sich um Raub.

Was aber hat Dmitry getan?

Auf seiner Facebook-Seiteveröffentlichte er Fotos eines Gebäudes in Berlin, in dem russischePropagandisten tätig waren.

Zur Sicherheit veröffentliche ich diese Fotos auch hier.

Glauben Sie mir, das ist wichtig. In der Anklageschrift wird behauptet, Dmitry Bagrash habe geplant, dieses Gebäude in Brand zu setzen. Deshalb müssen wir es genauer betrachten.

 


Wie wir sehen, handelt es sich um ein solides Gebäude, vermutlich aus Stein oder Ziegeln errichtet und hochwertig ausgebaut. Wahrscheinlich verfügt es auch über Kellerräume, sicher weiß ich das allerdings nicht. Hier geht es lediglich darum, das angebliche Tatobjekt zu visualisieren.

Das Gebäude ist durch einen Zaun von der Straße getrennt. Auf dem Gelände befinden sich Überwachungskameras. Das ist ein wichtiges Beweismittel, das vom Gericht jedoch offenbar nicht berücksichtigt wurde.

Jedenfalls handelt es sich nicht um ein Holzgebäude, das man einfach so anzünden könnte. Das Objekt wird gut bewacht, da es zu Sowjetzeiten zum russischen diplomatischen Bestand gehörte.

Und wie Dmitry Bagrash selbst in seinem Beitrag schrieb:

„Das Objekt gehört der Russischen Föderation in Berlin.
Adresse: Lepsiusstraße 103, 12165 Berlin.


Nach den Katasterunterlagen gehörte diese Villa früher der Sowjetunion. Heute ist Eigentümer die Russische Föderation.

Wer wohnt dort? Russische Propagandajournalisten. Zum Beispiel Sputnik. Sie wohnen dort nicht nur, sie arbeiten dort auch.

Von dort aus führen sie Krieg gegen uns alle.

Für Nicht-Berliner: Das ist eine der prestigeträchtigsten Gegenden Berlins. Eine Art Wohnviertel der wohlhabenden Elite.

Jurij Schulipa, bitte erarbeite einen rechtlichen Mechanismus zur Enteignung russischen Eigentums zugunsten der Ukraine oder wenigstens zur Ausweisung dieser Leute.

Itschkerier, notiert euch die Adresse dieses russischen Schlangennests.“

Das war alles.

Weitere Handlungen in Bezug auf dieses Gebäude hat Dmitry Bagrash nicht vorgenommen.

Die Veröffentlichung eines Gebäudes mit seiner Adresse ist an sich keine Straftat.

Doch vielleicht sehen wir hinter der Fassade etwas nicht?


Ich habe Google Maps geöffnet und einige Screenshots angefertigt, um zu zeigen, wie das Gebäude von oben aussieht.




Auch auf diesen Bildern wirkt das Gebäude massiv und solide. Auf einem der Bilder sind sogar Schächte zu erkennen, in einen davon soll die Kanister angeblich abgesenkt worden sein.

Aber der Reihe nach.

Wir haben nun das Gebäude betrachtet, das Dmitry Bagrash nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Gericht anzünden wollte.

Übrigens hat Dmitry, obwohl ervollständig isoliert im Gefängnis saß, eine Website aufgebaut, auf der ersämtliche Dokumente dieses aus seiner Sicht absurden Verfahrens veröffentlicht. Wer möchte, kann sich dort selbst ein Bild machen.

Beim Durchsehen der Rubrik „Analyse“ bin ich auf einen interessanten Screenshot gestoßen:

Dort heißt es:

 


„Der Zeuge Insaf Basirow, der den Täter filmte und Dmitry Bagrash persönlich kannte, erkannte in der aufgenommenen Person nicht Dmitry Bagrash.“

Tatsächlich befindet sich in der Gerichtsakte ein Video, das eine Person zeigt, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Brandstiftung vorbereitet haben soll. Es geht um die Person, die den Kanister an den Ort gebracht haben soll.

Insaf Basirow erklärte vor Gericht, dass diese Person nicht Dmitry Bagrash sei. Das Gericht hielt die Aufnahmen jedoch für zu unscharf und kam auf Antrag der Staatsanwaltschaft dennoch zu dem Schluss, dass es sich um Dmitry Bagrash handele. Die Wege der Justiz sind manchmal schwer nachvollziehbar.

Nun zum Kernpunkt.

Jede Straftat, insbesondere eine Brandstiftung und erst recht ein versuchter Mord, muss vorbereitet werden.

Ein Zeuge legte dem Gericht ein Video vor, das zeigen soll, wie eine Person einen Kanister bringt und ihn in einen Schacht eines halb unterirdischen Raumes absenkt.

Damit kommen wir zum wichtigsten Gegenstand des Verfahrens:

Dem Kanister.

 


Nach Darstellung der Anklage handelte es sich um einen Zehn-Liter-Kanister, gefüllt mit Benzin und Öl, vermutlich Motoröl. Daran befestigt waren eine selbst gebaute Platine sowie eine Coca-Cola-Flasche. Daneben lagen Streichhölzer. Der Kanister soll mit einer alten Binde abgesenkt worden sein, die früher einmal Dmitry Bagrash gehört hatte.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Zwischen dem Ablegen des Kanisters und seiner Entdeckung vergingen 13 Tage.

Aber wir wollen nicht voreilig urteilen.

Ich schlage meinen Lesern und Zuschauern ein kleines Rätsel vor:

Wie soll man mit genau diesen Gegenständen ein großes Steingebäude in Brand setzen und dabei Menschen töten?

Denn im Urteil ist ausdrücklich von versuchtem Mord beziehungsweise versuchter Brandstiftung mit Todesfolge die Rede.

Und vergessen Sie nicht: Die Streichhölzer lagen 13 Tage lang im Regen.

Die elektronische Platine war lediglich am Griff des Kanisters befestigt und mit nichts anderem verbunden.

Eine unmögliche Mission, oder?

Selbst die Brandschutzexpertin, die als Sachverständige hinzugezogen wurde, musste darüber lachen. Sie erklärte, dass in dem geschlossenen Raum, in dem sich der Kanister befand, im Falle einer Entzündung der Sauerstoff sofort verbraucht worden wäre und das Feuer erloschen wäre.

Nach Untersuchung der Platine kam sie zu dem Schluss, dass diese technisch gar nicht geeignet sei, eine Brandstiftung auszulösen.

Und selbst wenn dies hypothetisch möglich gewesen wäre, hätte das Öl-Benzin-Gemisch allenfalls wenige Meter Umgebung beschädigt und wäre anschließend ausgegangen.

Zu den Streichhölzern und der Cola-Flasche wollte die Expertin sich kaum äußern – die Frage erschien ihr offensichtlich absurd.

Was glauben Sie?

Das Gericht berücksichtigte das Gutachten nicht.

Sehr interessant ist auch die Sicherstellung des Kanisters. Laut Urteil wurde eine Rettungseinheit hinzugezogen, die den Kanister mit einem starken Wasserstrahl beschoss.

Und nun wird es noch interessanter: Auf der alten Binde und auf dem Kanister wurden DNA-Spuren von drei Personen gefunden: von Dmitry Bagrash sowie von einem weiteren Mann und einer weiteren Frau.

Wann genau diese Spuren festgestellt wurden – vor oder nach dem Einsatz der Wasserschläuche – bleibt unklar.

Wenn aber DNA-Spuren von zwei weiteren Personen gefunden wurden, hätte man diese Menschen doch ebenfalls vernehmen müssen.

Diese beiden Personen hatten an jenem Abend sogar das Auto von Dmitry Bagrash benutzt.

Den Ermittlungsbehörden und dem Gericht waren ihre Namen bekannt.

Trotzdem wurden sie nie befragt.

Ein bemerkenswerter Umstand.

Also haben wir nun die Umstände des Falles betrachtet, aufgrund derer Dmitry Bagrash der versuchten Brandstiftung beschuldigt wurde.

Ist seine Beteiligung an den Vorbereitungen einer Brandstiftung nachgewiesen worden? Nein. Es gibt keinen Nachweis dafür. Mit anderen Worten: Es fehlt bereits am Tatbestand.

Woher stammt dann die Formulierung „versuchter Mord“ beziehungsweise „Mord“?

Aus meiner Sicht aus dem überhitzten Vorstellungsvermögen des Staatsanwalts.

Wen genau wollte der Angeklagte töten? Das wurde nicht festgestellt. Alle Journalisten auf einmal? Das wäre absurd.

Wenn man sich den Facebook-Beitrag anschaut, schrieb Dmitry dort: „Itschkerier, notiert euch die Adresse dieses russischen Schlangennests.“

Soll das eine Morddrohung gegen Journalisten sein?

Bitte bleiben wir ernst.

Weitere Beweise enthält die Akte nicht. Gar keine.

Die Behauptung der Anklage, Dmitry Bagrash habe die Absicht gehabt zu töten – wen eigentlich? Alle Journalisten? Oder eine bestimmte Person? Darauf gibt es keine Antwort.

Das wirkt wie ein Kindergarten.

Wir alle sagen manchmal im Affekt Dinge wie: „Den könnte ich umbringen.“ Das macht noch niemanden zum Mörder.

Mir selbst schreiben Menschen regelmäßig:

„Wir beobachten dich.“

„Pass auf dich auf.“

„Wir kommen bald zu dir.“

Das klingt deutlich eher nach Drohungen als ein offener Facebook-Beitrag, der sich an Itschkerier richtet. 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Mordtatbestand liegt nicht vor. Niemand ist gestorben – außer vielleicht vor Lachen.

Ein Mordversuch gegen eine unbekannte Person liegt ebenfalls nicht vor. Eine Brandstiftung hat nicht stattgefunden.

Ebenso wenig eine versuchte Brandstiftung.

Die Anklage wegen versuchter Brandstiftung wurde Dmitry Bagrash erst acht Monate später präsentiert. In dieser Zeit kann man ein Kind zur Welt bringen. Offenbar wurde in dieser Zeit auch diese Konstruktion geboren.

Trotzdem wurde ein Mensch wie ein Terrorist behandelt und anderthalb Jahre lang in Isolationshaft gehalten.

Und der Staatsanwalt? Über ihn werden wir gesondert sprechen. Inzwischen genießt er seinen Ruhestand, nachdem er viele angesehene Menschen in dieses Verfahren hineingezogen hat.

Über Dmitry hingegen schwebt weiterhin die Gefahr der Abschiebung.

Im Folgenden zitiere ich einen Auszug aus der Stellungnahme, die die deutschen Migrationsbehörden von Dmitry Bagrash angefordert haben:



**Übersetzung des Dokuments**

**I. Vorbemerkungen: Die beabsichtigte Abschiebung kann nicht allein auf dem Strafurteil beruhen**

Ihr Schreiben stützt die beabsichtigte Abschiebung im Wesentlichen auf das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 22. Juli 2024 (Az. 522 Ks 5/23).

Eine Ausweisung beziehungsweise Abschiebung nach § 53 Aufenthaltsgesetz setzt jedoch eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls voraus.

Eine schematische Ableitung allein aus einem Strafurteil ist nicht ausreichend.

In meinem Fall liegen außergewöhnliche Umstände vor, die gegen eine Abschiebung und insbesondere gegen eine Abschiebung in die Russische Föderation sprechen:

• Ich lebe seit 1992 ununterbrochen in Deutschland, also seit mehr als drei Jahrzehnten.

• Ich wurde als jüdischer Kontingentflüchtling aus der ehemaligen Sowjetunion aufgenommen und verfüge über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

• Ich habe familiäre, soziale und persönliche Bindungen in Deutschland, insbesondere zu meinem Sohn.

• Mein russischer Reisepass ist am 16. Mai 2024 abgelaufen.

• Eine tatsächliche Rückkehr in die Russische Föderation ist für mich nicht nur unrealistisch, sondern aufgrund meiner öffentlichen politischen Tätigkeit und meines bisherigen Lebenswegs auch mit erheblichen Gefahren verbunden.

Zusammenfassend sollten wir als normale Menschen von den deutschen Migrationsbehörden verlangen, die Abschiebung von Dmitry Bagrash nach Russland unverzüglich zu stoppen.

Im äußersten Fall sollte eine Überstellung in einen anderen sicheren Staat geprüft werden – aber nicht nach Russland.

Auf ihn könnte durchaus das Dublin-System Anwendung finden, nach dem Asylsuchende unter bestimmten Voraussetzungen in einen anderen sicheren Staat überstellt werden können.

Eine Rückführung nach Russland wäre dagegen aus meiner Sicht ein reales Verbrechen und ein Akt der Verfolgung gegen einen Juden.

In Russland würde man ihn mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nur als Juden verfolgen, sondern vor allem als entschiedenen Unterstützer der Ukraine, der die deutsche Regierung wiederholt aufgefordert hat, die Ukraine unverzüglich mit Waffen zu unterstützen.

Wie diese Geschichte enden wird, weiß ich derzeit nicht.

Mitgliedern des Forums Freier Russen, des Antikriegskomitees und sogar einzelnen Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ist dieser Fall bekannt.

Doch viele von ihnen haben sich inzwischen zurückgezogen.

Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

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